Valuventum

DIE KRAFT DES VOLKES

VALU“ = WERT und „MOMENTUM“ = BEWEGUNG.

Wie das Wunder von Wörgl – nur im 21. Jahrhundert: Austausch statt Kursjagd.“

Datenschutzerklärung zeigen

Einstieg mit 0,50 € – freiwilliger 2 €-Beitrag nur für die technische Entwicklung

Empfenger: Wohn(T)raum – Forschungs- und Bildu 
IBAN: AT84 2032 0321 0061 9663 
BIC: ASPAT2LXXX | Sparkasse  
4202 Kirchschlag bei Linz  
Durstbergweg 5/8  
Telefon: +43 650 25 60 515  
E-Mail: info@institut-wohntraum-lebensraum.at  
Web: https://www.institut-wohntraum-lebensraum.at  

 

holzbuchstaben mit text warum valuventum wertesystem
VALUVENTUM – Weißbuch

VALUVENTUM

VALUVENTUM – Weißbuch (Konzeptstand) 24.01.2026

Privates Verrechnungs- und Wertesystem auf Basis von Vereinbarung (geschlossenes Netzwerk, ohne Umtausch, ohne Börse).

freiwillige teilnahme geschlossenes netzwerk kvc/kyc-aehnlich kein umtausch keine boerse kein trading keine blockchain kein token 1 mensch = 1 konto start-rechenstand 50.000.000 valu bedienung wie online-banking stopp bei missbrauch (voting) regional-boost optional

1. Kurzüberblick

  • Privates, geschlossenes Netzwerk mit Registrierung und Teilnahmeprüfung (KVC/KYC-ähnlich), um „1 Mensch = 1 Konto“ durchzusetzen.
  • Keine Umtauschbarkeit: kein Kauf/Verkauf von VALU, kein Rücktausch, keine Auszahlung, kein Wechselkurs, keine Börse, kein Trading.
  • VALU ist eine Recheneinheit: „Bei VALU zählt nicht die Zahl – sondern die Vereinbarung“.
  • Start-Rechenstand: 50.000.000 VALU je erwachsenem Menschen (systemintern) – nicht mehr und nicht weniger.
  • Funktionsfähig ab zwei bestätigten Beteiligten (keine Mindestteilnehmerzahl).
  • Demokratische Steuerung: 1 Mensch = 1 Stimme (Votings/Initiativen), nachvollziehbar und beweisbar.
  • Anti-Macht-Regeln: Obergrenzen und Sperrmechanismen bei Missbrauch (per Voting).
  • Obergrenze (nicht-staatlich): maximal 1 MLR VALU pro Konto (Anti-Konzentration).
  • Staaten-Regel: Verrechnungsfähigkeit für Staaten nach Staatsgröße (Bevölkerung/Umfang), mit 10 % Staatsbeitrag und Nachweispflicht.
  • Unternehmen-Regel: Produktionsnachweis im jeweiligen Kontinent; bei Falschangabe können Konten gesperrt und VALU eingefroren werden (per Votum).
  • Technik ohne Blockchain/Token: föderierte, revisionssichere Verrechnungsbuchhaltung (FLVB) mit Audit-Logs, Snapshots, Signaturen.
  • Regional-Boost (optional): automatische Plus-/Minuspunkte beim Kauf (AT/EU/außerhalb) als systeminterne Orientierung.
  • Regionalausgleich (Europa): bei Billigimporten kann ein Ausgleich greifen (z. B. 24 % – Entscheidung/Umsetzung per Votum).
  • Nachhaltigkeits-Antrag (Unternehmen): Unternehmen können für nachweislich nachhaltige Produkte zusätzliche, notwendige VALU per Votum anfragen; ohne nachweisbaren Erfolg droht Sperrung der gesamten Konten.

2. Was VALUVENTUM ist – und was nicht

VALUVENTUM ist ein privates, geschlossenes Verrechnungssystem für Leistungen, Waren und Hilfe innerhalb eines bestätigten Teilnehmerkreises.

VALUVENTUM ist nicht Geld, keine staatliche Währung, keine Kryptowährung, kein Investment und kein Umtauschprodukt.

Ausschlüsse (Klartext)

  • kein Umtausch in Euro oder andere Währungen
  • kein Rücktausch
  • keine Auszahlung
  • kein Marktpreis
  • keine Börse / kein Trading

3. Die Recheneinheit VALU

Bei VALU zählt nicht die Zahl – sondern die Vereinbarung. VALU dient als interne Recheneinheit zur Verrechnung innerhalb des Netzwerks.

Beispiel (Vereinbarung):
Ein Produkt kostet 119 €. In der vereinbarten Verrechnungslogik entspricht das 119 VALU.
Das ist kein Euro-Preis pro VALU, sondern eine Verständlichkeits-Referenz für die Kalkulation.

4. Startzuteilung und Fairness

Start-Rechenstand: Jeder erwachsene Mensch erhält bei bestätigter Teilnahme 50.000.000 VALU (systemintern).

Dieser Rechenstand ist kein Kauf, kein Vermögen, keine Forderung und kein Versprechen. Er ist ein Startwert für Verrechnung.

Obergrenze (Anti-Macht-Regel): Für alle nicht-staatlichen Konten gilt ein maximaler Rechenstand von 1 MLR VALU. So wird eine systemische Konzentration begrenzt. Anpassungen und Ausnahmen können nur regelbasiert und per Votum beschlossen werden.


4a. Vererbbarkeit und Zugang

Die im System geführten VALU-Rechenstände sind vererbbar. Die Vererbung erfolgt ausschließlich nach geltendem Erbrecht.

Ausgangspunkt ist stets ein rechtsgültiges Testament. Dieses ist bindend. Interne Regelungen, Vereinbarungen oder organisatorische Strukturen haben keinen Einfluss auf die testamentarische oder gesetzliche Erbfolge und können diese weder verändern noch einschränken.

Die Übertragung kann an Familienmitglieder, Partner oder Kinder erfolgen, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Es bestehen keine Sonderrechte, Sperren oder Eingriffe außerhalb des rechtlichen Rahmens.

Gleichheit beim Zugang

Unabhängig von Erbfällen gilt: Jede volljährige Person kann sich jederzeit freiwillig registrieren.

Mit der Registrierung erhält jede Person dieselbe Vereinbarung und denselben Kontotyp – ohne Hierarchien, ohne Privilegien, ohne Vorteile durch Zeitpunkt, Herkunft oder Status.

Ziel ist rechtliche Klarheit, Gleichbehandlung aller Teilnehmenden und die langfristige Kontinuität des Systems über Generationen hinweg.


5. Staaten, Bevölkerung und Kriegsunfähigkeit

Prinzip: Die Bevölkerung muss im System immer mehr Verrechnungsfähigkeit haben als Staaten. Staaten erhalten nur eine zivil gebundene, begrenzte Verrechnungsfähigkeit. Zusätzliche staatliche Zahlungsmöglichkeiten, die Machtkonzentration oder Kriegsführung erleichtern, sind ausgeschlossen.

Ergänzung (Staatsgröße): Je nach Staatsgröße (Bevölkerung/Umfang) erhält ein Staat eine entsprechende, definierte Verrechnungsfähigkeit innerhalb des Systems. Diese ist zivil gebunden und dient ausschließlich Versorgung, Infrastruktur und nachvollziehbaren öffentlichen Aufgaben.

Staatsbeitrag (Konzept): Staaten leisten einen Beitrag von 10 %. Dieser Beitrag ist zweckgebunden und muss nachweislich belegt werden (wofür er verwendet wurde). Wird der Nachweis nicht erbracht oder liegt Missbrauch vor, kann das Netzwerk per Votum den Beitrag aussetzen oder stoppen.

Ziel ist, dass Kriegsführung im System strukturell unattraktiv und technisch nicht finanzierbar wird.


6. Unternehmen, Produktion und Steuern

Unternehmen erhalten Verrechnungsfähigkeit ausschließlich zur zivilen Produktion und Versorgung. Kriegsmaterial und vergleichbare Zwecke sind ausgeschlossen.

Ergänzung: Produktionsnachweis (Kontinent)

Unternehmen müssen nachweisen, dass sie im jeweiligen Kontinent produzieren, in dem sie wirtschaftlich auftreten (z. B. Europa in Europa). Ziel ist die Förderung regionaler Wertschöpfung und die Stärkung der eigenen Wirtschaftsräume.

Wichtig: Unternehmen, die behaupten, sie produzieren in Europa, und bei denen man feststellt, dass sie in Billiglohnländern produzieren, können per Votum gesperrt werden und deren VALU können eingefroren werden.

Ergänzung: Nachhaltige Produkte – zusätzliche VALU nur per Votum

Unternehmen haben die Möglichkeit, für nachweislich nachhaltige Produkte (z. B. Autohersteller, die echte, messbare Verbesserungen liefern) zusätzliche, notwendige VALU per Votum anzufragen.

Nachweispflicht: Der Erfolg muss transparent und überprüfbar sein (z. B. Zielerreichung, messbare Kennzahlen, Audit-Nachweise). Ist der Erfolg nicht nachweisbar oder werden Zusagen missbraucht, kann das Netzwerk per Votum die Sperrung der gesamten Konten auslösen.

Steuermodell (Konzept): Unternehmen führen einen Steuersatz von 10 % ab. Staaten müssen die Verwendung der Steuergelder transparent nachweisen; bei Missbrauch kann das Netzwerk per Voting Anpassungen oder Sperren auslösen.


7. Netzwerkbeitrag statt Gebühren (transparent & gedeckelt)

Statt klassischer Gebührenlogik gibt es einen kleinen, zweckgebundenen Netzwerkbeitrag je Transaktion für Betrieb, Sicherheit, Audits und Weiterentwicklung. Er ist gedeckelt, damit große Beträge nicht „bestraft“ werden.

Bereich Netzwerkbeitrag Cap (Obergrenze) Zweck
Alltag (Mensch↔Mensch) 0,2 % max. 25 VALU Basisbetrieb, Sicherheit, Support
Shop/Unternehmen 0,8 % max. 250 VALU Betrieb, Auditierung, Skalierung
Projektkonten (Votings/Projekte) 0,0 % Projekte nicht bremsen

8. Technik ohne Blockchain: FLVB

VALUVENTUM nutzt eine Föderierte Leistungs- und Verrechnungsbuchhaltung (FLVB) – eine dezentrale, revisionssichere Buchhaltung zur Verrechnung realer Leistungen, ohne Token, ohne Blockchain und ohne Marktmechanismus.

  • Föderiert: Teilbücher (z. B. Regionen/Sektoren) statt eines zentralen Machtzentrums.
  • Append-only Audit-Logs: Buchungen werden ergänzt, nicht überschrieben; Korrekturen erfolgen als Vermerk.
  • Snapshots/Prüfstände: definierte Systemzustände sind prüfbar und vergleichbar.
  • Digitale Signaturen: Quittungen und Ergebnislisten sind signiert und nachweisbar.
  • Privatsphäre: Von außen kein Einblick; Transparenz nach innen regelbasiert und nachvollziehbar.

9. Bedienung wie Online-Banking

Die Nutzerführung kann bewusst wie Online-Banking umgesetzt werden – nur ohne Kontokorrent-Geld, ohne Kreditlogik und ohne Börse:

  • Login (bestätigte Teilnahme): persönliches Konto mit Rechenstand, Umsatzliste, Quittungsarchiv.
  • Senden/Empfangen: Betrag, Zweck, optional Ablaufzeit. Empfänger erstellt QR; Sender scannt und bestätigt.
  • Signierte Quittung: automatisch als PDF/Beleg im Archiv beider Seiten.
  • Kontakte/Adressbuch: interne Teilnehmerliste, optional nach Freigabe (Datenschutz).
  • Projekt-/Voting-Bereich: Initiativen starten, abstimmen, Ausgaben sperren/freigeben (regelbasiert).
  • Benachrichtigungen: Zahlung bestätigt, Voting gestartet, Schutzmodus aktiv, etc.

10. Schutz bei Missbrauch: Voting mit Sofort-Sperre

Entsteht Missbrauch durch Staaten, Unternehmen oder Medien, kann ein Voting ausgelöst werden. Mit Voting-Start tritt ein Schutzmodus in Kraft: Zahlungen werden eingefroren und neue Buchungen blockiert, um Schaden zu begrenzen.

Ziel ist nicht Strafe, sondern technische Unmöglichkeit von Missbrauch: Ohne Buchung keine Mittel.


12. Kontakt und Beteiligung

Kontaktseite: https://valuventum.com/kontakt-3/

Registrierung: https://valuventum.com/registrierung/

Freiwillig – ohne Zwang

Einstieg: 0,50 € – freiwilliger 2,00 €-Beitrag nur für die technische Entwicklungohne Vorteile und ohne Sonderrechte.

Hinweis: Dieses Weißbuch beschreibt ein Konzept. Es ist keine Finanzberatung, keine Anlageempfehlung, keine Zusage und keine Garantie. Teilnahme und Unterstützung sind freiwillig und ohne Zwang.

Empfänger: Wohn(T)raum – Forschungs- und Bildu

IBAN: AT84 2032 0321 0061 9663
BIC: ASPAT2LXXX | Sparkasse

4202 Kirchschlag bei Linz
Durstbergweg 5/8

Telefon: +43 650 25 60 515

E-Mail: info@institut-wohntraum-lebensraum.at

Web: https://www.institut-wohntraum-lebensraum.at


Ergänzung: Energie, Online-Banking & Ausfallsicherheit

VALUVENTUM ist – wie jedes moderne Verrechnungssystem – auf Energie angewiesen. Das gilt gleichermaßen für Banken, Kartenzahlung, Online-Banking und auch für die Bargeldlogistik. Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Energiebedarf, sondern in der Systemreaktion bei Ausfällen.

Bei einem Strom- oder Netzausfall können Banken weder Buchungen durchführen noch Kontostände anzeigen; Zahlungen sind blockiert und der Zugriff auf Guthaben ist temporär unmöglich. Bargeld bleibt nur begrenzt nutzbar, da Ausgabe, Nachschub, Verbuchung und Sicherheit ebenfalls energieabhängig sind.

VALUVENTUM ist bewusst energie-robust konzipiert: Ein Ausfall führt nicht zum Systembruch, sondern lediglich zu einer zeitlichen Verzögerung der digitalen Verbuchung. Vereinbarungen zwischen Menschen bleiben bestehen. Leistungen können erbracht, lokal dokumentiert (digital oder manuell) und später revisionssicher nachgebucht werden.

Merksatz: Wenn der Strom weg ist, wartet VALUVENTUM – es bricht nicht zusammen.

VALUVENTUM – Regionale Umlauflogik Europa

Präambel

VALUVENTUM versteht Geld nicht als Wert an sich, sondern als Abbild realer Arbeits- und Dienstleistungen. Es dient dem Austausch, dem Umlauf und der Sichtbarmachung wirtschaftlicher Leistung – nicht der Hortung, Spekulation oder Machtkonzentration.

Dieses Dokument beschreibt eine regionale Umlauflogik für Europa, die freiwillig, transparent und nicht sanktionsbasiert ist. Ziel ist es, reale Wirtschaftsräume zu stärken, Verantwortung sichtbar zu machen und den Umlauf von VALU innerhalb des Wirtschaftsraums Europa zu fördern.

1. Grundprinzipien

  • Freiwilligkeit: Teilnahme ist freiwillig. Alle Regeln sind vorab bekannt und werden bewusst akzeptiert.
  • Leistungsdeckung: VALU ist durch reale Arbeits- und Dienstleistungen gedeckt – nicht durch Glauben, Ideologie oder institutionelle Versprechen.
  • Umlauf statt Hortung: Geld erfüllt seinen Zweck nur im Umlauf. Längere Inaktivität erzeugt wirtschaftliche Ungleichgewichte, die ausgeglichen werden.
  • Regionale Verantwortung: Wirtschaftliche Entscheidungen haben regionale Auswirkungen. Diese werden sichtbar gemacht, nicht moralisch bewertet.

2. Umlaufbeitrag bei Inaktivität

Ziel: Förderung des kontinuierlichen Umlaufs von VALU innerhalb des Wirtschaftsraums Europa.

Regelung:

  • Wird ein definierter Mindestjahresumsatz (z. B. 50.000 VALU pro Jahr) nicht erreicht, fällt ein Umlaufbeitrag von 12 % pro Jahr auf den nicht bewegten Bestand an.
  • Die Berechnung erfolgt ausschließlich am Jahresende.
  • Es gibt keine laufenden Abzüge, keine Echtzeit-Eingriffe und keine Sanktionen.

Einordnung: kein Strafmechanismus, kein Negativzins im Bankensinn – sondern ein Ausgleich für entgangene wirtschaftliche Bewegung.

3. Regionalausgleich bei Billigimporten

Wichtig: Billigimporte, Verantwortung & Standards

In Billiglohnländern können – je nach Region und Lieferkette – Strukturen begünstigt werden, in denen Kinderarbeit, Lohndumping sowie unzureichende Sozial- und Umweltstandards wahrscheinlicher sind. VALUVENTUM bewertet nicht moralisch, macht jedoch wirtschaftliche Wirkungen transparent und vereinbarungsbasiert sichtbar.

Hinweis: Der Umgang damit erfolgt nicht automatisch, sondern nach klarer Regel und per Votum.

Ziel: Schutz und Stärkung der regionalen Wirtschaft in Europa, ohne Verbote oder Abschottung.

Regelung:

  • Beim bewussten Konsum von Billigware außerhalb Europas kann ein Regionalausgleich von 24 % angewendet werden.
  • Bezugsgröße (Konzept): 24 % von 50.000.000 VALU (Start-Rechenstand).
  • Die Berechnung erfolgt ausschließlich am Jahresende.
  • Kein Verbot, sondern ein ökonomisches Ausgleichssignal.
  • Folge (per Votum): entweder Abzug (Ausgleich) oder Sperre und Einfrieren der VALU – das entscheidet das Votum.

Einordnung: kein Kaufverbot, keine politische Maßnahme, kein moralisches Urteil – ein vereinbarungsbasiertes Preissignal zum Schutz regionaler Wertschöpfung.

4. Abgrenzung zu Zwangs- und Kontrollsystemen

  • Keine Echtzeitüberwachung
  • Keine automatischen Sanktionen
  • Keine politische Steuerung
  • Keine staatliche oder bankseitige Kontrolle

Alle Ausgleiche erfolgen transparent, periodisch und nachvollziehbar.

5. Begriffliche Klarheit

  • Umlaufbeitrag statt Strafe
  • Regionalausgleich statt Sanktion
  • Wirtschaftsausgleich statt Abzug

6. Europa als Wirtschaftsraum

  • als Raum realer Produktionsstandards
  • als Netzwerk von Arbeits- und Dienstleistungsbeziehungen
  • als gemeinsamer Lebens- und Wirtschaftsraum

Der Fokus dient dem Selbstschutz regionaler Wirtschaft, nicht der Ausgrenzung anderer Menschen oder Kulturen.

7. Fazit

  • freiwillig
  • leistungsbasiert
  • transparent
  • nicht autoritär

Sie ersetzt Zwang durch Bewusstsein, Verbote durch Verantwortung und Kontrolle durch klare Vereinbarungen. VALUVENTUM ist kein Geldsystem der Macht, sondern ein Werkzeug für lebendige Wirtschaft im Umlauf.


Hinweis: Dieses Dokument beschreibt ein Konzept. Es ist keine Finanzberatung, keine Anlageempfehlung, keine Zusage und keine Garantie. Teilnahme und Unterstützung sind freiwillig und ohne Zwang.

Nach oben scrollen